Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Innings Sport Studio Geretsried
Sudetenstr. 49
82538 Geretsried

Tel: 08171/ 64 92 140
Email: kontakt@sportstudioinnings.de


1.

Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 Monat, falls er nicht mindestens 4 Wochen
vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.


2.
Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung,
die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist
hierfür beträgt 4 Wochen zum Vertragsmonatsende, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das
Attest bzw. die Bestätigung muss zusammen mit der Kündigung eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet.
Auch das Sportstudio Innings Geretsried kann aus wichtigem Grund kündigen.


3.
Der Vertrag kann auf eine andere Person übertragen werden. Hierbei wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 29,90 Euro fällig.


4.
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter
Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Alle Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate
angerechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss vor Stilllegung eingereicht werden. Der Vertrag verlängert sich um die Zeit der Stilllegung.

 

5.
Jugendlichen unter 21 Jahren räumt das Sportstudio Innings Geretsried ein Sonderkündigungsrecht ein. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 4
Wochen zum nächsten Vertragshalbjahr gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht erlischt mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres. Sobald das
Mitglied das 21. Lebensjahr erreicht hat, tritt ab dem folgenden Monat der Normalpreis des jeweilig gewählten Tarifs in Kraft.


6.
Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des Sportstudio Innings Geretsried nicht in
Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.


7.
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung, welche in den Räumlichkeiten ausgehängt ist.


8.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, insbesondere von Kindern ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios möglich. Das Sportstudio
Innings Geretsried übernimmt keine Haftung für die Begleitpersonen.


9.
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem
Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.


10.
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen.
Die Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig.


11.
Alle Module sind zu- und abwählbar, bei einer Mindestlaufzeit von 2 Monaten. Das Abwählen muss bei Lastschrifteinzügen mindestens 4 Wochen vor dem
Lastschrifteinzug angekündigt werden. Zu spät abgewählte Module werden nicht zurückerstattet.


12.
Das 10 €-Schlüsselpfand wird bei Rückgabe des Mitgliedsschlüssels und der offiziellen Beendung des Vertrages zurück erstattet, wenn das
Zugangsmedium spätestens 4 Wochen nach Vertragsablauf an das Sportstudio Innings Geretsried ausgehändigt wird. Bei einer Beschädigung des
Schlüssels oder verspäteter Abgabe behält sich das Sportstudio Innings Geretsried das Recht das bezahlte Pfand einzubehalten.


13.
Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis
Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das Sportstudio Innings Geretsried eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen
vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.


14.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar
nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.


15.
Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von Sportstudio Innings Geretsried zu den offiziellen Trainingszeiten zu
benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.


16.
Das Sportstudio Innings Geretsried behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen
Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.


17.
Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsschlüssel nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber
Sportstudio Innings Geretsried für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsschlüssels, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder
fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Schlüssels ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines
pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem
Sportstudio Innings Geretsried vorbehalten.


18.
Das Sportstudio Innings Geretsried haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Sportstudio Innings Geretsried mit einer Höchstsumme von
500.000 € bei Personenschäden und bis zu 130.000 € bei Sachschäden versichert.


19. Keine Haftung
besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine
Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das Sportstudio Innings
Geretsried ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.


20.
Das Sportstudio Innings Geretsried verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und
nicht an Dritte weiterzugeben


21.
Das Sportstudio Innings Geretsried behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz und unter Wahrung der
Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teile des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit dies erforderlich ist. Die
Teilbereiche des Studios werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.


Mit meiner Vollzogenen Mitgliedschaft im Innings Sport Studio Geretsried, bestätige ich mein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dass keine medizinischen oder gesundheitlichen
Bedenken bestehen, regelmäßig Fitnesstraining zu betreiben.